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HyBrayn Förderservice

Forschungszulage: bis zu 24,5 % Ihrer KI-Entwicklung zurück

Über die Forschungszulage als Auftragsforschung holen Sie sich einen großen Teil unserer Entwicklungsrechnung zurück: bundesweit, Rechtsanspruch, rückwirkend. Wir begleiten den ganzen Weg — von der Vorprüfung bis zur Einreichung.

Kostenlose Vorprüfung · Keine Bewilligungsgarantie · Ihr Steuerberater reicht ein

So läuft Ihr Förderservice ab

Vier Schritte, minimaler Aufwand für Sie. Wir machen die Arbeit, Sie reichen in eigenem Namen ein.

  1. Discovery & kostenlose FuE-Vorprüfung

    Wir arbeiten mit Ihnen das förderfähige Vorhaben heraus und prüfen, ob es das technische Entwicklungsrisiko erfüllt, das die Forschungszulage verlangt.

  2. Kostenkalkulation

    Wir stellen die förderfähigen Kosten sauber auf — transparent und nachvollziehbar.

  3. FuE-Nachweis & Antragsvorbereitung

    Wir schreiben den technischen Nachweis unserer Entwicklungsarbeit und bereiten alle Unterlagen für die Bescheinigungsstelle und den Antrag vor.

  4. Begleitung bis zur Einreichung

    Sie reichen in eigenem Namen ein; die steuerliche Festsetzung übernimmt Ihr Steuerberater. Wir begleiten Sie fachlich und organisatorisch — keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Ergebnis: bis zu ~24,5 % Ihrer Entwicklungskosten zurück

Bei der Forschungszulage zählen 70 % unserer Rechnung als förderfähige Aufwendung × 35 % KMU-Satz (≈ 24,5 %); 25 % bei größeren Unternehmen (≈ 17,5 %). Bundesweit, rückwirkend, ohne Budgetdeckel.

Was wir liefern — und was nicht

Damit Sie genau wissen, wo HyBrayn aktiv für Sie tätig wird und wo Sie eigenständig handeln.

Kernprodukt

Forschungszulage (bundesweit)

Unser aktiv geliefertes Kernprodukt — den ganzen Prozess von der Vorprüfung bis zur Einreichung übernehmen wir. Für jedes Unternehmen in Deutschland.

Wir begleiten

Landesförderung Sachsen & Brandenburg

In Sachsen (EFRE) und Brandenburg (BIG-Digital) begleiten wir Sie zusätzlich bei passenden Landesprogrammen.

Eigenständig

Andere Bundesländer

Weitere Landesprogramme weisen wir Ihnen hin, aber die Antragstellung erfolgt dort in der Regel eigenständig (teils im Losverfahren) — sie gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

Die ehrlichen Bedingungen

Damit klar ist, wann die Forschungszulage greift — und wann nicht.

  • Nur bei echtem technischem Entwicklungsrisiko (Neuheit, offener Ausgang). Routinemäßige Anwendung bewährter Standard-Tools qualifiziert nicht.
  • Keine Bewilligungsgarantie. Das Vorhaben muss von der Bescheinigungsstelle (BSFZ) als FuE bescheinigt werden.
  • Antragsteller ist Ihr Unternehmen. Die steuerliche Geltendmachung erfolgt über Ihren Steuerberater — wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung.
  • HyBrayn ist als EU-Auftragnehmer förderfähig (§ 2 Abs. 5 FZulG). Die Förderung senkt Ihren effektiven Entwicklungspreis — wir selbst beantragen nichts.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Immer Ihr Unternehmen — nie HyBrayn. Sie beantragen die BSFZ-Bescheinigung und machen die Forschungszulage über Ihre Steuererklärung geltend. HyBrayn liefert die förderfähige Entwicklungsleistung als Auftragsforschung sowie den technischen FuE-Nachweis-Entwurf; eingereicht wird über Sie bzw. Ihren Steuerberater.

Bei Auftragsforschung sind 70 % des Rechnungsbetrags als förderfähige Aufwendungen anrechenbar. Darauf gewährt das Forschungszulagengesetz (FZulG) KMU einen Fördersatz von 35 % — effektiv also bis zu 24,5 % der Entwicklungsrechnung. Für größere Unternehmen gilt ein Satz von 25 %, effektiv 17,5 %.

Nur echte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit technischer Ungewissheit — Projekte, deren Gelingen nicht von vornherein feststeht. Die reine Einführung bewährter Standard-Tools ist nicht förderfähig. Genau das prüfen wir ehrlich in der kostenlosen Vorprüfung, bevor Sie Aufwand investieren.

Empfohlen, ja: Die Forschungszulage wird über die Steuererklärung angerechnet, Ihr Steuerberater bindet die BSFZ-Bescheinigung dort ein. HyBrayn liefert den technischen Teil — keine Steuer- oder Rechtsberatung; die Förderfähigkeit im Einzelfall klären Sie mit Steuerberater bzw. Finanzamt.

Nein. Über die Bescheinigung entscheidet die BSFZ, über die Anrechnung das Finanzamt. Es besteht ein Rechtsanspruch, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind — wir sagen Ihnen in der Vorprüfung ehrlich, wie wir Ihre Chancen einschätzen, geben aber keine Bewilligungsgarantie.

In 2 Minuten zur konkreten Förderhöhe

Beantworten Sie 6 kurze Fragen und sehen Sie sofort, wie viel Förderung für Ihr Vorhaben realistisch ist.

Wie funktioniert das genau? Der Mechanismus im Detail →