Zum Inhalt springen

HyBrayn Förderservice

Forschungszulage: bis zu 24,5 % Ihrer KI-Entwicklung zurück

Über die Forschungszulage als Auftragsforschung holen Sie sich einen großen Teil unserer Entwicklungsrechnung zurück: bundesweit, Rechtsanspruch, rückwirkend. Wir begleiten den ganzen Weg — von der Vorprüfung bis zur Einreichung.

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung des Bundes ohne Antragsfrist und ohne Budgetdeckel. Bei Auftragsforschung zählen 70 % unserer Entwicklungsrechnung als förderfähige Aufwendung; darauf gibt es 35 % für KMU und 25 % für größere Unternehmen — effektiv 24,5 beziehungsweise 17,5 % zurück. Wir liefern den technischen Nachweis, eingereicht wird über Ihren Steuerberater.

Kostenlose Vorprüfung · Keine Bewilligungsgarantie · Ihr Steuerberater reicht ein

Alle Förderprogramme im Überblick

So läuft Ihr Förderservice ab

Vier Schritte, minimaler Aufwand für Sie. Wir machen die Arbeit, Sie reichen in eigenem Namen ein.

  1. Discovery & kostenlose FuE-Vorprüfung

    Wir arbeiten mit Ihnen das förderfähige Vorhaben heraus und prüfen, ob es das technische Entwicklungsrisiko erfüllt, das die Forschungszulage verlangt.

  2. Kostenkalkulation

    Wir stellen die förderfähigen Kosten sauber auf — transparent und nachvollziehbar.

  3. FuE-Nachweis & Antragsvorbereitung

    Wir schreiben den technischen Nachweis unserer Entwicklungsarbeit und bereiten alle Unterlagen für die Bescheinigungsstelle und den Antrag vor.

  4. Begleitung bis zur Einreichung

    Sie reichen in eigenem Namen ein; die steuerliche Festsetzung übernimmt Ihr Steuerberater. Wir begleiten Sie fachlich und organisatorisch — keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Ergebnis: bis zu ~24,5 % Ihrer Entwicklungskosten zurück

Bei der Forschungszulage zählen 70 % unserer Rechnung als förderfähige Aufwendung × 35 % KMU-Satz (≈ 24,5 %); 25 % bei größeren Unternehmen (≈ 17,5 %). Bundesweit, rückwirkend, ohne Budgetdeckel.

Was das konkret bedeutet

Die Rechnung geht in beide Richtungen einfach auf: 70 % der Entwicklungsrechnung sind förderfähige Aufwendung (§ 3 Abs. 4 FZulG), darauf 35 % Fördersatz für KMU oder 25 % für größere Unternehmen (§ 4 FZulG).

EntwicklungsvolumenFörderfähige Aufwendung (70 %)KMU — effektiv 24,5 %Größere Unternehmen — effektiv 17,5 %
50.000 €35.000 €12.250 €8.750 €
100.000 €70.000 €24.500 €17.500 €
250.000 €175.000 €61.250 €43.750 €

Wir rechnen weiterhin voll ab. Gesenkt werden Ihre effektiven Kosten — finanziert über die Steuer, nicht über einen Rabatt. Für Vorhaben, die vor dem 28. März 2024 in Auftrag gegeben wurden, gelten 60 % statt 70 %.

Zweistufig — und ohne Antragsfrist

Die Forschungszulage ist kein Wettbewerbsverfahren. Sie läuft über zwei getrennte Stellen, und die erste können Sie jederzeit ansteuern.

1. FuE-Bescheinigung der BSFZ

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft, ob Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes ist. Diese Bescheinigung können Sie jederzeit beantragen — es gibt dafür keine Antragsfrist. Hier liegt die eigentliche inhaltliche Arbeit, und hier liefern wir den technischen Nachweis.

2. Zulage über die Steuererklärung

Ihr Steuerberater macht die Forschungszulage mit der Steuererklärung geltend; angerechnet wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Über die Bescheinigung entscheidet die BSFZ, über die Anrechnung das Finanzamt — zwei Entscheidungen, zwei Behörden.

Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 1 FZulG: kein Budgetdeckel, keine Verlosung, kein Windhundverfahren. Sind die gesetzlichen Kriterien erfüllt, besteht der Anspruch — was die Bewilligung aber nicht automatisch macht.

Woran es in der Praxis scheitert

Das sagen wir lieber vor dem Projekt als danach. Diese fünf Konstellationen tragen die Forschungszulage in aller Regel nicht:

  • Ein Standard-Tool wird eingeführt und konfiguriert. Ein Copilot-Rollout, eine SaaS-Anbindung, ein Prompt-Katalog — das ist Anwendung bewährter Technik, kein Entwicklungsrisiko.
  • Das Ergebnis stand von Anfang an fest. Wenn zu Projektbeginn klar ist, dass und wie es funktionieren wird, fehlt genau die technische Ungewissheit, auf die es ankommt.
  • Reine Integrationsarbeit ohne offene Fragen. Zwei dokumentierte Schnittstellen zu verbinden ist Handwerk, keine Forschung — auch wenn es aufwendig ist.
  • Nichts ist dokumentiert. Ohne nachvollziehbare Darstellung von Ausgangsfrage, geprüften Alternativen und verworfenen Ansätzen lässt sich die Ungewissheit nicht belegen, selbst wenn sie bestand.
  • Der Auftrag wird weitervergeben. Vergibt ein Dienstleister Teile des Vorhabens an Unterauftragnehmer, ist das dafür entstandene Entgelt nach § 3 Abs. 4 Satz 3 FZulG ausdrücklich kein förderfähiger Aufwand — dieser Anteil fällt bei Ihnen aus der Förderung heraus.

Umgekehrt gilt: Ein Vorhaben wird nicht dadurch förderfähig, dass „KI“ draufsteht — und es verliert die Förderfähigkeit nicht dadurch, dass es am Ende funktioniert hat. Entscheidend ist der Zustand bei Projektbeginn, nicht der Ausgang.

Was wir liefern — und was nicht

Damit Sie genau wissen, wo HyBrayn aktiv für Sie tätig wird und wo Sie eigenständig handeln.

Kernprodukt

Forschungszulage (bundesweit)

Unser aktiv geliefertes Kernprodukt — von der Vorprüfung bis zum fertigen technischen FuE-Nachweis. Antragsteller bleibt nach § 1 FZulG immer Ihr Unternehmen; eingereicht wird über Sie oder Ihren Steuerberater. Für jedes Unternehmen in Deutschland.

Wir begleiten

Zuschussprogramme

Passende Landes- und Bundesprogramme wählen wir mit Ihnen aus und begleiten Sie bei der Antragstellung — im Rahmen eines Entwicklungsprojekts mit uns. Welche Programme für Ihr Bundesland und Ihr Vorhaben in Frage kommen, zeigt der Förder-Check.

Eigenständig

Reine Förderberatung

Ohne begleitendes Entwicklungsprojekt übernehmen wir keine Antragsbegleitung. Wir weisen Ihnen die passenden Programme aus — die Antragstellung erfolgt dann eigenständig, bei manchen Programmen ohnehin im Losverfahren.

Die ehrlichen Bedingungen

Damit klar ist, wann die Forschungszulage greift — und wann nicht.

  • Nur bei echtem technischem Entwicklungsrisiko (Neuheit, offener Ausgang). Routinemäßige Anwendung bewährter Standard-Tools qualifiziert nicht.
  • Keine Bewilligungsgarantie. Das Vorhaben muss von der Bescheinigungsstelle (BSFZ) als FuE bescheinigt werden.
  • Antragsteller ist Ihr Unternehmen. Die steuerliche Geltendmachung erfolgt über Ihren Steuerberater — wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung.
  • HyBrayn ist als EU-Auftragnehmer förderfähig (§ 2 Abs. 5 FZulG). Die Förderung senkt Ihren effektiven Entwicklungspreis — wir selbst beantragen nichts.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Immer Ihr Unternehmen — nie HyBrayn. Sie beantragen die BSFZ-Bescheinigung und machen die Forschungszulage über Ihre Steuererklärung geltend. HyBrayn liefert die förderfähige Entwicklungsleistung als Auftragsforschung sowie den technischen FuE-Nachweis-Entwurf; eingereicht wird über Sie bzw. Ihren Steuerberater.

Bei Auftragsforschung sind 70 % des Rechnungsbetrags als förderfähige Aufwendungen anrechenbar. Darauf gewährt das Forschungszulagengesetz (FZulG) KMU einen Fördersatz von 35 % — effektiv also bis zu 24,5 % der Entwicklungsrechnung. Für größere Unternehmen gilt ein Satz von 25 %, effektiv 17,5 %.

Nur echte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit technischer Ungewissheit — Projekte, deren Gelingen nicht von vornherein feststeht. Die reine Einführung bewährter Standard-Tools ist nicht förderfähig. Genau das prüfen wir ehrlich in der kostenlosen Vorprüfung, bevor Sie Aufwand investieren.

Empfohlen, ja: Die Forschungszulage wird über die Steuererklärung angerechnet, Ihr Steuerberater bindet die BSFZ-Bescheinigung dort ein. HyBrayn liefert den technischen Teil — keine Steuer- oder Rechtsberatung; die Förderfähigkeit im Einzelfall klären Sie mit Steuerberater bzw. Finanzamt.

Nein. Über die Bescheinigung entscheidet die BSFZ, über die Anrechnung das Finanzamt. Es besteht ein Rechtsanspruch, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind — wir sagen Ihnen in der Vorprüfung ehrlich, wie wir Ihre Chancen einschätzen, geben aber keine Bewilligungsgarantie.

Weil das Gesetz ihn zur Voraussetzung macht. Nach § 2 Abs. 5 FZulG ist ein in Auftrag gegebenes Vorhaben nur dann begünstigt, wenn der Auftragnehmer seine Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der EU hat — oder in einem EWR-Staat, der entsprechende Amtshilfe leistet. HyBrayns Geschäftsleitung sitzt in Varna, Bulgarien, also innerhalb der EU. Bei Dienstleistern aus den USA, dem Vereinigten Königreich, Indien oder der Schweiz ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Ja, zwei. Die Bemessungsgrundlage ist seit dem 1. Januar 2026 auf 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr gedeckelt (§ 3 Abs. 5 Nr. 4 FZulG) — zuvor waren es 10 Millionen. Für ein KMU entspricht das einer Zulage von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich. Zusätzlich dürfen alle staatlichen Beihilfen je Unternehmen und Vorhaben zusammen 15 Millionen Euro nicht überschreiten (§ 4 Abs. 3 FZulG). Für Vorhaben im üblichen Mittelstandsformat sind beide Grenzen praktisch nicht erreichbar.

In 2 Minuten zur konkreten Förderhöhe

Beantworten Sie 6 kurze Fragen und sehen Sie sofort, wie viel Förderung für Ihr Vorhaben realistisch ist.

Wie funktioniert das genau? Der Mechanismus im Detail →